Was ist Mediation ?

§ 1 Mediationsgesetz: Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben

Die Erfahrung aus inzwischen mehr als 30jähriger Tätigkeit als „Scheidungsanwältin“ hat mich gelehrt, dass innere wie äußere Versöhnung mit dem eigenen Lebensweg aber auch mit dem anderen eher gelingen kann, wenn Klienten ihre Angelegenheiten selbst regeln. Das gilt gleichermaßen bei Scheitern einer privaten wie auch beruflichen Beziehung.

Grundlage ist dabei meine Überzeugung, dass die Klienten in der Regel eigentlich gesund und stark genug sind, selbstbestimmt zu handeln und sie häufig nur in der Phase einer persönlichen Krise und Verunsicherung der – vorübergehenden – professionellen Unterstützung eines Dritten bedürfen, um ihre Geschicke wieder autonom selbst zu bestimmen.

Das zu erleben, gibt mir größere Befriedigung, als etwa einen Prozess für einen Mandanten zu gewinnen, in dem er möglicherweise als „Gewinner“ dasteht, der andere „Gegner“ als „Verlierer“. Zumal mit der Hypothese, dass „Gewinner und Verlierer“ nur zwei Seiten einer Medaille sind, je nach dem von welcher Seite betrachtet. Eine Medaille sich auch allzu schnell wenden kann, die Wendung sozusagen im „System“ des Machtspiels liegt und im Ergebnis der Gewinner auch als Verlierer dasteht.