Mediation
Was ist Mediation?
§1 Mediationsgesetz
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Unterstützung eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben.
Als Mediatorin bin ich allparteilich und habe keine Entscheidungsmacht.
Die Mediation ist ein Angebot, Streitigkeiten durch Kooperation und Kommunikation zu klären und wenn möglich zu lösen.
Mediation strebt eine faire und, wenn nötig, rechtsverbindliche Lösung an, unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Interessen. Die Konfliktparteien bestimmen den Inhalt, die Mediatorin die Struktur und den Ablauf der Mediation.
Mediation eignet sich besonders, wenn es – auch – um langdauernde Beziehungen geht, wie bei den Folgen einer Scheidung, wenn Kinder mit betroffen sind; bei Geschäftsbeziehungen, Teamkonflikten.
Phasen der Mediation:
- Klärung ob Mediation für Sie das richtige Verfahren ist. Können und wollen Sie die Grundprinzipien mittragen? Fairness, Respekt Offenheit, Vertraulichkeit, Vertrauensschutz, Freiwilligkeit . Verbindliches Arbeitsbündnis = Mediationsvertrag
- Um welche Themen geht es Ihnen, den anderen Beteiligten. Welche Sachinformationen braucht es, welche Unterlagen?
- Interessen und Bedürfnisse und Wünsche aller Konfliktbeteiligten mit Bezug auf die Zukunft werden ermittelt und die Sichtweise des anderen reflektiert – Perspektivenwechsel –
- Optionen werden gebildet, wie die Wünsche und Bedürfnisse aller am ehesten erfüllt werden können; Verhandlungen, Einigung
- Verbindliche Vereinbarung, soweit erforderlich in notarieller Form