Kanzlei-Konzept
In einem Rechtsstreit treffen zwei oder mehrere Parteien aufeinander, die häufig höchst unterschiedliche Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit haben und denken, dass nur eine (ihre) richtig sein kann.
Gerichte verstärken zwangsläufig diesen Konflikt, weil nur einer Recht bekommen kann – und der andere verliert. Das Rechtssystem produziert Gewinner und Verlierer, und weckt damit den Glauben, dass unterschiedliche Vorstellungen stets in einem Ausschlussverhältnis zueinander stehen wie richtig und falsch.
Unterschiedliche Vorstellungen haben aber mit Recht ursprünglich nichts zu tun. Sie beruhen vielmehr meist auf persönlichen Werten
Die Erfahrung aus inzwischen mehr als 30jähriger Tätigkeit als „Scheidungsanwältin“ hat mich auch gelehrt, dass innere wie äußere Versöhnung mit dem eigenen Lebensweg aber auch mit dem anderen eher gelingen kann, wenn Klienten ihre Angelegenheiten selbst regeln und sie häufig nur in der Phase einer persönlichen Krise und Verunsicherung der – vorübergehenden – professionellen Unterstützung eines Dritten bedürfen, um ihre Geschicke wieder autonom selbst zu bestimmen.
Mein Anliegen ist es, dass es am Ende keine Gewinner und Verlierer gibt, sondern die Parteien selbst ihre richtige Lösung finden, die ihren Bedürfnissen und Interessen und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen
Wichtig ist dabei, dass die Klienten das Recht kennen, auch ihre Erfolgsaussichten, also gut informiert sind bzw. von mir informiert werden. Natürlich gibt es Fälle, in denen die Entscheidung eines Gerichts gewünscht oder notwendig ist, weil die Parteien sich eine einvernehmliche Lösung selbst nicht vorstellen können.